TE OGH 2005/8/25 6Ob63/05s (6Ob175/05m;6Ob176)

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 25.08.2005
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten