TE OGH 2024/10/9 13Ns55/24b

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Veröffentlicht am 09.10.2024
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Der Oberste Gerichtshof hat am 9. Oktober 2024 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl in der Strafsache gegen * I* wegen des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB, AZ 17 U 151/23x des Bezirksgerichts Klagenfurt über die Anregung des Bezirksgerichts Klagenfurt auf Delegierung der Strafsache nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH-Geo 2019 denDer Oberste Gerichtshof hat am 9. Oktober 2024 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl in der Strafsache gegen * I* wegen des Vergehens des Diebstahls nach Paragraph 127, StGB, AZ 17 U 151/23x des Bezirksgerichts Klagenfurt über die Anregung des Bezirksgerichts Klagenfurt auf Delegierung der Strafsache nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß Paragraph 62, Absatz eins, zweiter Satz OGH-Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Anregung des Bezirksgerichts Klagenfurt auf Delegierung der Strafsache wird nicht gefolgt.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

[1]       Der Wohnsitz des Angeklagten in Bludenz und die Vermeidung reisebedingter Unkosten stellen für sich allein keinen wichtigen Grund im Sinn des § 39 Abs 1 StPO dar (RIS-Justiz RS0129146 [T1] und RS0127777). [1] Der Wohnsitz des Angeklagten in Bludenz und die Vermeidung reisebedingter Unkosten stellen für sich allein keinen wichtigen Grund im Sinn des Paragraph 39, Absatz eins, StPO dar (RIS-Justiz RS0129146 [T1] und RS0127777).

[2]       Die nur ausnahmsweise zulässige (RIS-Justiz RS0053539) Delegierung kommt daher nicht in Betracht.

Textnummer

E142746

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:0130NS00055.24B.1009.000

Im RIS seit

18.11.2024

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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