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Tierseuchengesetz
Inhaltsverzeichnis
TSG
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Inhaltsverzeichnis
I. Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen.
(§§ 1 – 3a)
§ 1 TSG Gegenstand des Gesetzes.
§ 2 TSG Handhabung des Gesetzes, Eingreifen der Oberbehörden.
§ 2a TSG
§ 2b TSG
§ 2c TSG
§ 3 TSG Beziehung zur Militärverwaltung und zu den Staats-Pferdezuchtanstalten; Ausnahmen für wissenschaftliche Anstalten und Institute.
§ 3a TSG (weggefallen)
II. Abschnitt. Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen aus Ländern, die nicht zum Geltungsgebiete dieses Gesetzes gehören.
(§§ 4 – 7)
§ 4 TSG Einfuhr und Durchfuhr von Sendungen
§ 4a TSG Veterinärbehördliche Grenzkontrolle
§ 4b TSG Grenzkontrollgebühren
§ 4c TSG
§ 5 TSG Ein- und Durchfuhrverbote und Beschränkungen.
§ 6 TSG Besondere Bestimmungen hinsichtlich jener Staaten, mit denen Vereinbarungen bestehen.
§ 7 TSG Besondere veterinärpolizeiliche Überwachung der Grenze, Revision und Evidenthaltung des Viehstandes.
III. Abschnitt. Maßregeln zur Verhinderung der Weiterverbreitung und zur Tilgung von Tierseuchen im Geltungsgebiete dieses Gesetzes.
(§§ 8 – 30)
§ 8 TSG Veterinärregister
§ 8a TSG Registrierungs- und Meldepflichten für Tierhalter und Betriebe
§ 8b TSG Kennzeichnung von Tieren
§ 9 TSG Viehmärkte, Tierauktionen etc.
§ 10 TSG Überwachung des Tierhandels, der Tierspitäler und Tierschutzhäuser, größerer Mastanstalten, größerer Melkviehbestände und Sammelmolkereien, gemeinschaftlicher Viehweiden und der Gaststallungen.
§ 11 TSG Tierseuchenrechtliche Bestimmungen beim Transport mittels Schienenfahrzeugen, Schiffen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen
§ 11a TSG (weggefallen)
§ 12 TSG Impfstoffe und Impfungen
§ 12a TSG Umgang mit Erregern
§ 13 TSG Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Seuchenfall
§ 14 TSG Beseitigung von Kadavern; Verscharrungsplätze, Wasenmeistereien, Anlagen zur Verarbeitung und Bearbeitung von Tierkörpern und Tierkörperteilen.
§ 15 TSG Vorsichten betreffs der mit Tieren, Tierkadavern, tierischen Abfällen und Produkten beschäftigten Personen.
§ 15a TSG
§ 16 TSG Anzeigepflichtige Seuchen
§ 17 TSG Anzeige verdächtiger Erkrankungen, zu beobachtende Vorschriften, Anzeigeprämien
§ 18 TSG Besondere Bestimmungen über die Anzeige verdächtiger Erkrankungen bei Viehtransporten.
§ 19 TSG Allgemeines Verbot.
§ 20 TSG Vorläufige Vorkehrungen des Gemeindevorstehers.
§ 21 TSG Seuchenkommission.
§ 22 TSG Vorkehrungen bei Seuchenverdacht.
§ 23 TSG Schutz- und Tilgungsmaßregeln.
§ 24 TSG
§ 25 TSG
§ 25a TSG Besondere Schutzmaßnahmen.
§ 26 TSG Verantwortlichkeit der Gemeindebehörde.
§ 27 TSG Veröffentlichung des Seuchenausbruches.
§ 28 TSG Periodische Nachschau.
§ 29 TSG Heilung.
§ 30 TSG Erlöschen der Seuche.
IV. Abschnitt. Besondere Bestimmungen für einzelne anzeigepflichtige Tierseuchen.
(§§ 31 – 46)
§ 31 TSG Maul- und Klauenseuche.
§ 31a TSG Sicherungsmaßnahmen – Sicherungsgebiete
§ 32 TSG
§ 33 TSG Milzbrand, Rauschbrand, Wild- und Rinderseuche.
§ 34 TSG Rotz.
§ 35 TSG Pockenseuche der Schafe.
§ 36 TSG
§ 37 TSG Beschälseuche der Pferde.
§ 38 TSG Bläschenausschlag der Pferde.
§ 39 TSG Räude der Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel.
§ 40 TSG Räude der Schafe und Ziegen.
§ 41 TSG Wutkrankheit.
§ 42 TSG
§ 43 TSG Schweinepest (Klassische Schweinepest) und Schweineseuche
§ 43a TSG
§ 43b TSG Afrikanische Schweinepest
§ 43c TSG Vesikuläre Virusseuche der Schweine
§ 44 TSG (weggefallen)
§ 45 TSG
§ 45a TSG
§ 45b TSG Psittakose
§ 46 TSG Tuberkulose der Rinder.
V. Abschnitt. Besondere Bestimmungen für Schlachtviehanlagen (Schlachtviehmärkte, Schlachthöfe und sonstige Schlachtanlagen), dann für Kontumazstallungen der Seelazarette.
(§§ 47 – 47)
§ 47 TSG
VI. Abschnitt. Entschädigung für Viehverluste und für aus Anlaß der Desinfektion vernichtete Gegenstände.
(§§ 48 – 60)
§ 48 TSG Entschädigungen aus Bundesmitteln.
§ 49 TSG Verwertung der getöteten und verendeten Tiere.
§ 50 TSG Bestimmung des Bezugsberechtigten.
§ 51 TSG Für Wiederkäuer und Einhufer.
§ 52 TSG Für Schweine.
§ 52a TSG
§ 52b TSG
§ 52c TSG Für aus Anlaß der Desinfektion beschädigte oder vernichtete Gegenstände
§ 53 TSG (weggefallen)
§ 54 TSG (weggefallen)
§ 55 TSG (weggefallen)
§ 56 TSG Ausfolgung eines Vorschusses.
§ 57 TSG Ausschluß der staatlichen Entschädigung bei Schlachttieren.
§ 58 TSG Entscheidungskompetenz.
§ 59 TSG Entschädigung aus Landesmitteln oder durch Versicherungsverbände.
§ 60 TSG Unterstützungen bei Viehverlusten durch Milzbrand und Rauschbrand.
VII. Abschnitt. Bestreitung der durch Vorkehrungen gegen Tierseuchen erwachsenden Kosten.
(§§ 61 – 62a)
§ 61 TSG Kosten, die dem Staate, den Gemeinden und dem Tierbesitzer zur Last fallen.
§ 62 TSG Kosten der Beaufsichtigung der Märkte etc.
§ 62a TSG
VIII. Abschnitt. Bestimmungen in betreff der Strafen und Berufungen.
(§§ 63 – 76)
§ 63 TSG Strafvorschriften.
§ 64 TSG
§ 65 TSG (weggefallen)
§ 66 TSG (weggefallen)
§ 67 TSG (weggefallen)
§ 68 TSG
§ 69 TSG Örtliche Zuständigkeit bei bestimmten Strafverfahren
§ 70 TSG (weggefallen)
§ 71 TSG
§ 72 TSG
§ 73 TSG
§ 74 TSG Widmung der Geldstrafen und des Erlöses für verfallene Gegenstände.
§ 75 TSG Schadenersatz.
§ 76 TSG (weggefallen)
IX. Abschnitt. Schlußbestimmungen.
(§§ 77 – 79)
§ 77 TSG Wirksamkeit des Gesetzes.
§ 78 TSG Aufhebung älterer Vorschriften; Übergangsbestimmungen.
§ 79 TSG Vollzugsvorschrift.
Anlage
(§§ Anl. 1 – Anl. 1)
Anl. 1 TSG
Tierseuchengesetz (TSG) Fundstelle
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