§ 16 Marken-ÜG. 1953

Markenschutz-Überleitungsgesetz 1953

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.04.1953 bis 31.12.9999

Die Bestimmungen der §§ 6, 7, 10 und 15 finden insoweit Anwendung, als nicht andere zwischenstaatliche Regelungen getroffen werden. Die Bestimmungen der Paragraphen 6, 7, 10 und 15 finden insoweit Anwendung, als nicht andere zwischenstaatliche Regelungen getroffen werden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.04.1953 bis 31.12.9999

Die Bestimmungen der §§ 6, 7, 10 und 15 finden insoweit Anwendung, als nicht andere zwischenstaatliche Regelungen getroffen werden. Die Bestimmungen der Paragraphen 6, 7, 10 und 15 finden insoweit Anwendung, als nicht andere zwischenstaatliche Regelungen getroffen werden.

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