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§ 2. (1) Der Antrag auf Eintragung des Schutzes der Topographie in das Halbleiterschutzregister (§ 9 Abs. 2 Z 1 HlSchG) muß enthaltenParagraph 2, (1) Der Antrag auf Eintragung des Schutzes der Topographie in das Halbleiterschutzregister (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins, HlSchG) muß enthalten
§ 2. (1) Der Antrag auf Eintragung des Schutzes der Topographie in das Halbleiterschutzregister (§ 9 Abs. 2 Z 1 HlSchG) muß enthaltenParagraph 2, (1) Der Antrag auf Eintragung des Schutzes der Topographie in das Halbleiterschutzregister (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer eins, HlSchG) muß enthalten