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Für das Verbringen von Schußwaffen (§ 37 WaffG) der Kategorie B und C sowievon Für das Verbringen (Paragraph 37, WaffG) von Munition für diese Schußwaffen
Für das Verbringen von Schußwaffen (§ 37 WaffG) der Kategorie B und C sowievon Für das Verbringen (Paragraph 37, WaffG) von Munition für diese Schußwaffen