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Anforderungen an die Beschaffenheit von Saatgut gelten als
Anforderungen an die Beschaffenheit von Saatgut nach diesem Bundesgesetz, sofern das Saatgut vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes anerkannt oder zugelassen wurde§ 76 SaatG 1997 seit 19.07.2002 weggefallen.
Anforderungen an die Beschaffenheit von Saatgut gelten als
Anforderungen an die Beschaffenheit von Saatgut nach diesem Bundesgesetz, sofern das Saatgut vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes anerkannt oder zugelassen wurde§ 76 SaatG 1997 seit 19.07.2002 weggefallen.