§ 31 IEFG

IEF-Service-GmbH-Gesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.04.2013 bis 29.07.2027

§ 7 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Paragraph 7, Absatz 4, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2013, tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.04.2013 bis 29.07.2027

§ 7 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Paragraph 7, Absatz 4, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2013, tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

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