§ 9 BarUV 2015 Inkrafttreten

Barumsatzverordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.2025 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur vereinfachten Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen – Barbewegungs-VO, BGBl. II Nr. 441/2006, außer Kraft.Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur vereinfachten Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen – Barbewegungs-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 441 aus 2006,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Abweichend von Abs. 1 treten die §§ 4 und 5 für vor dem 1. Jänner 2016 in Betrieb genommene Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten mit 1. Jänner 2027 in Kraft.Abweichend von Absatz eins, treten die Paragraphen 4 und 5 für vor dem 1. Jänner 2016 in Betrieb genommene Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten mit 1. Jänner 2027 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2 und § 7 Abs. 1, jeweils in der Fassung des BGBl. II Nr. 209/2016, treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.“Paragraph 2, Absatz eins,, Paragraph 3, Absatz 2 und Paragraph 7, Absatz eins,, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 209 aus 2016,, treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.“
  4. (4)Absatz 4,Abweichend davon tritt § 7 Abs. 2 in der Fassung des BGBl. II Nr. 209/2016 am Tag nach der Kundmachung in Kraft.Abweichend davon tritt Paragraph 7, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 209 aus 2016, am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
  5. (5)Absatz 5,§ 2 Abs. 1 und § 10, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 321/2025, treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.Paragraph 2, Absatz eins und Paragraph 10,, jeweils in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 321 aus 2025,, treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.

Stand vor dem 29.12.2025

In Kraft vom 04.08.2016 bis 29.12.2025
  1. (1)Absatz eins,Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur vereinfachten Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen – Barbewegungs-VO, BGBl. II Nr. 441/2006, außer Kraft.Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur vereinfachten Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen – Barbewegungs-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 441 aus 2006,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Abweichend von Abs. 1 treten die §§ 4 und 5 für vor dem 1. Jänner 2016 in Betrieb genommene Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten mit 1. Jänner 2027 in Kraft.Abweichend von Absatz eins, treten die Paragraphen 4 und 5 für vor dem 1. Jänner 2016 in Betrieb genommene Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten mit 1. Jänner 2027 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2 und § 7 Abs. 1, jeweils in der Fassung des BGBl. II Nr. 209/2016, treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.“Paragraph 2, Absatz eins,, Paragraph 3, Absatz 2 und Paragraph 7, Absatz eins,, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 209 aus 2016,, treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft.“
  4. (4)Absatz 4,Abweichend davon tritt § 7 Abs. 2 in der Fassung des BGBl. II Nr. 209/2016 am Tag nach der Kundmachung in Kraft.Abweichend davon tritt Paragraph 7, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 209 aus 2016, am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
  5. (5)Absatz 5,§ 2 Abs. 1 und § 10, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 321/2025, treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.Paragraph 2, Absatz eins und Paragraph 10,, jeweils in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 321 aus 2025,, treten am 1. Jänner 2026 in Kraft.

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