§ 16 SWRV 2016 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Schwankungsrückstellungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.11.2016 bis 31.12.9999
Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.
  2. (2)Absatz 2,Der Titel, § 1a samt Überschrift, § 2 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 letzter Satz in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 324/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Der Titel, Paragraph eins a, samt Überschrift, Paragraph 2, Absatz 2 und Paragraph 15, Absatz eins, letzter Satz in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 324 aus 2016, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 16.11.2016

In Kraft vom 01.01.2016 bis 16.11.2016
Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.
  2. (2)Absatz 2,Der Titel, § 1a samt Überschrift, § 2 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 letzter Satz in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 324/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Der Titel, Paragraph eins a, samt Überschrift, Paragraph 2, Absatz 2 und Paragraph 15, Absatz eins, letzter Satz in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 324 aus 2016, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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