Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(Verfassungsbestimmung) Die österreichische Staatsbürgerschaft steht einer Überstellung an den Internationalen Strafgerichtshof (§§ 24 bis 28), einer Durchlieferung oder Durchbeförderung (§ 31) sowie einer Überstellung an einen anderen Staat zur Vollstreckung einer vom Internationalen Strafgerichtshof verhängten Strafe nicht entgegen. (Verfassungsbestimmung) Die österreichische Staatsbürgerschaft steht einer Überstellung an den Internationalen Strafgerichtshof (Paragraphen 24 bis 28), einer Durchlieferung oder Durchbeförderung (Paragraph 31,) sowie einer Überstellung an einen anderen Staat zur Vollstreckung einer vom Internationalen Strafgerichtshof verhängten Strafe nicht entgegen.
(Verfassungsbestimmung) Die österreichische Staatsbürgerschaft steht einer Überstellung an den Internationalen Strafgerichtshof (§§ 24 bis 28), einer Durchlieferung oder Durchbeförderung (§ 31) sowie einer Überstellung an einen anderen Staat zur Vollstreckung einer vom Internationalen Strafgerichtshof verhängten Strafe nicht entgegen. (Verfassungsbestimmung) Die österreichische Staatsbürgerschaft steht einer Überstellung an den Internationalen Strafgerichtshof (Paragraphen 24 bis 28), einer Durchlieferung oder Durchbeförderung (Paragraph 31,) sowie einer Überstellung an einen anderen Staat zur Vollstreckung einer vom Internationalen Strafgerichtshof verhängten Strafe nicht entgegen.