§ 114b LLDG 1985 Dienstzulage für die verwaltungsmäßige Unterstützung und Vertretung der Schulleitung

Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999

Lehrpersonen, die nach § 56b mit der verwaltungsmäßigen Unterstützung und Vertretung der Schulleitung betraut sind, gebührt eine Dienstzulage in der Höhe von Lehrpersonen, die nach Paragraph 56 b, mit der verwaltungsmäßigen Unterstützung und Vertretung der Schulleitung betraut sind, gebührt eine Dienstzulage in der Höhe von

  1. 1.Ziffer eins5/6 des in § 20 Abs. 7 Z 1 LLVG festgelegten Betrages im Fall des § 56b Abs. 1 Z 1;5/6 des in Paragraph 20, Absatz 7, Ziffer eins, LLVG festgelegten Betrages im Fall des Paragraph 56 b, Absatz eins, Ziffer eins,;
  2. 2.Ziffer 25/6 des in § 20 Abs. 7 Z 2 LLVG festgelegten Betrages im Fall des § 56b Abs. 1 Z 2;5/6 des in Paragraph 20, Absatz 7, Ziffer 2, LLVG festgelegten Betrages im Fall des Paragraph 56 b, Absatz eins, Ziffer 2,;
  3. 3.Ziffer 35/6 des in § 20 Abs. 7 Z 3 LLVG festgelegten Betrages im Fall des § 56b Abs. 1 Z 3.5/6 des in Paragraph 20, Absatz 7, Ziffer 3, LLVG festgelegten Betrages im Fall des Paragraph 56 b, Absatz eins, Ziffer 3,

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999

Lehrpersonen, die nach § 56b mit der verwaltungsmäßigen Unterstützung und Vertretung der Schulleitung betraut sind, gebührt eine Dienstzulage in der Höhe von Lehrpersonen, die nach Paragraph 56 b, mit der verwaltungsmäßigen Unterstützung und Vertretung der Schulleitung betraut sind, gebührt eine Dienstzulage in der Höhe von

  1. 1.Ziffer eins5/6 des in § 20 Abs. 7 Z 1 LLVG festgelegten Betrages im Fall des § 56b Abs. 1 Z 1;5/6 des in Paragraph 20, Absatz 7, Ziffer eins, LLVG festgelegten Betrages im Fall des Paragraph 56 b, Absatz eins, Ziffer eins,;
  2. 2.Ziffer 25/6 des in § 20 Abs. 7 Z 2 LLVG festgelegten Betrages im Fall des § 56b Abs. 1 Z 2;5/6 des in Paragraph 20, Absatz 7, Ziffer 2, LLVG festgelegten Betrages im Fall des Paragraph 56 b, Absatz eins, Ziffer 2,;
  3. 3.Ziffer 35/6 des in § 20 Abs. 7 Z 3 LLVG festgelegten Betrages im Fall des § 56b Abs. 1 Z 3.5/6 des in Paragraph 20, Absatz 7, Ziffer 3, LLVG festgelegten Betrages im Fall des Paragraph 56 b, Absatz eins, Ziffer 3,

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