§ 8 UMG-RegV Inkrafttreten

Errichtung weiterer nationaler Register für Organisationen, die zu EMAS gleichwertige Umweltmanagementsysteme anwenden

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2021 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Der Titel, die §§ 2, 3, 4, 5 und 6 sowie die Absatzbezeichnung des § 8 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 417/2021 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Der Titel, die Paragraphen 2, 3, 4, 5 und 6 sowie die Absatzbezeichnung des Paragraph 8, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 417 aus 2021, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 30.09.2021

In Kraft vom 05.05.2012 bis 30.09.2021
Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Der Titel, die §§ 2, 3, 4, 5 und 6 sowie die Absatzbezeichnung des § 8 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 417/2021 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Der Titel, die Paragraphen 2, 3, 4, 5 und 6 sowie die Absatzbezeichnung des Paragraph 8, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 417 aus 2021, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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