§ 58 SFVO Notzeichen

Seen- und Fluss-Verkehrsordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.04.2013 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Ein in Not befindliches Fahrzeug, das Hilfe herbeirufen will, kann zeigen:
    1. 1.Ziffer einseine Flagge oder einen sonstigen geeigneten Gegenstand, der im Kreis geschwenkt wird;
    2. 2.Ziffer 2ein Licht, das im Kreis geschwenkt wird;
    3. 3.Ziffer 3eine Flagge über oder unter einem Ball oder ballähnlichen Gegenstand;
    4. 4.Ziffer 4Raketen oder Leuchtkugeln mit roten Sternen in kurzen Zwischenräumen;
    5. 5.Ziffer 5ein Lichtzeichen, zusammengesetzt aus den Morsezeichen …---… (SOS);
    6. 6.Ziffer 6ein Flammensignal durch Abbrennen von Teer, Öl oder ähnlichem;
    7. 7.Ziffer 7rote Fallschirm-Leuchtraketen oder rote Handfackeln;
    8. 8.Ziffer 8langsames und wiederholtes Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme.
  2. (2)Absatz 2,Diese Zeichen ersetzen oder ergänzen die Schallzeichen nach § 67.Diese Zeichen ersetzen oder ergänzen die Schallzeichen nach Paragraph 67,

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.04.2013 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Ein in Not befindliches Fahrzeug, das Hilfe herbeirufen will, kann zeigen:
    1. 1.Ziffer einseine Flagge oder einen sonstigen geeigneten Gegenstand, der im Kreis geschwenkt wird;
    2. 2.Ziffer 2ein Licht, das im Kreis geschwenkt wird;
    3. 3.Ziffer 3eine Flagge über oder unter einem Ball oder ballähnlichen Gegenstand;
    4. 4.Ziffer 4Raketen oder Leuchtkugeln mit roten Sternen in kurzen Zwischenräumen;
    5. 5.Ziffer 5ein Lichtzeichen, zusammengesetzt aus den Morsezeichen …---… (SOS);
    6. 6.Ziffer 6ein Flammensignal durch Abbrennen von Teer, Öl oder ähnlichem;
    7. 7.Ziffer 7rote Fallschirm-Leuchtraketen oder rote Handfackeln;
    8. 8.Ziffer 8langsames und wiederholtes Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme.
  2. (2)Absatz 2,Diese Zeichen ersetzen oder ergänzen die Schallzeichen nach § 67.Diese Zeichen ersetzen oder ergänzen die Schallzeichen nach Paragraph 67,

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten