§ 11 WFöG Inkrafttreten

Wasserstoffförderungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.07.2026 bis 31.12.9999
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 3 Abs. 2, § 7, § 8 Abs. 1, 4 und 5, § 9, § 10, die Überschrift zu § 11 sowie die Bezeichnung des § 11 Abs. 1 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028, BGBl. I Nr. 62/2026, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 3, Absatz 2,, Paragraph 7,, Paragraph 8, Absatz eins, 4 und 5, Paragraph 9,, Paragraph 10,, die Überschrift zu Paragraph 11, sowie die Bezeichnung des Paragraph 11, Absatz eins, in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2026,, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 29.07.2026

In Kraft vom 05.07.2024 bis 29.07.2026
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 3 Abs. 2, § 7, § 8 Abs. 1, 4 und 5, § 9, § 10, die Überschrift zu § 11 sowie die Bezeichnung des § 11 Abs. 1 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028, BGBl. I Nr. 62/2026, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 3, Absatz 2,, Paragraph 7,, Paragraph 8, Absatz eins, 4 und 5, Paragraph 9,, Paragraph 10,, die Überschrift zu Paragraph 11, sowie die Bezeichnung des Paragraph 11, Absatz eins, in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2026,, treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten