§ 44 GMMO-VO 2020 Gesonderte Regelungen zu Informationsbereitstellung und Transparenz

Gas-Marktmodell-Verordnung 2020

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2022 bis 31.12.9999

Die Informationen zum individuellen Bilanzgruppenstatus für Bilanzgruppenverantwortliche gemäß § 33 umfassen ergänzend die von den Bilanzgruppenverantwortlichen nach § 40 Abs. 3 an die Bilanzierungsstelle übertragenen Gasmengen. Die Informationen zum individuellen Bilanzgruppenstatus für Bilanzgruppenverantwortliche gemäß Paragraph 33, umfassen ergänzend die von den Bilanzgruppenverantwortlichen nach Paragraph 40, Absatz 3, an die Bilanzierungsstelle übertragenen Gasmengen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2022 bis 31.12.9999

Die Informationen zum individuellen Bilanzgruppenstatus für Bilanzgruppenverantwortliche gemäß § 33 umfassen ergänzend die von den Bilanzgruppenverantwortlichen nach § 40 Abs. 3 an die Bilanzierungsstelle übertragenen Gasmengen. Die Informationen zum individuellen Bilanzgruppenstatus für Bilanzgruppenverantwortliche gemäß Paragraph 33, umfassen ergänzend die von den Bilanzgruppenverantwortlichen nach Paragraph 40, Absatz 3, an die Bilanzierungsstelle übertragenen Gasmengen.

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