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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Auf Strafen nach diesem Teil sind §§ 6 bis 8 sowie § 9 Abs. 1 und 2 und § 10 anzuwenden. Auf Strafen nach diesem Teil sind Paragraphen 6 bis 8 sowie Paragraph 9, Absatz eins und 2 und Paragraph 10, anzuwenden.
Auf Strafen nach diesem Teil sind §§ 6 bis 8 sowie § 9 Abs. 1 und 2 und § 10 anzuwenden. Auf Strafen nach diesem Teil sind Paragraphen 6 bis 8 sowie Paragraph 9, Absatz eins und 2 und Paragraph 10, anzuwenden.