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Zuständige StelleStellen im Sinne des § 5 DZG für Forschungsmikrodaten und Ergebnisdatensätze der Amtlichen Statistik ist die Bundesanstalt Statistik Österreich.sind Zuständige StelleStellen im Sinne des Paragraph 5, DZG für Forschungsmikrodaten und Ergebnisdatensätze der Amtlichen Statistik ist die Bundesanstalt Statistik Österreich.sind
Zuständige StelleStellen im Sinne des § 5 DZG für Forschungsmikrodaten und Ergebnisdatensätze der Amtlichen Statistik ist die Bundesanstalt Statistik Österreich.sind Zuständige StelleStellen im Sinne des Paragraph 5, DZG für Forschungsmikrodaten und Ergebnisdatensätze der Amtlichen Statistik ist die Bundesanstalt Statistik Österreich.sind