Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Finanzvergehen nach den §§ 107 und 108 hat das Gericht niemals zu ahnden. Die Finanzvergehen nach den Paragraphen 107 und 108 hat das Gericht niemals zu ahnden.
Die Finanzvergehen nach den §§ 107 und 108 hat das Gericht niemals zu ahnden. Die Finanzvergehen nach den Paragraphen 107 und 108 hat das Gericht niemals zu ahnden.