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Das Finanzamt Österreich hat die Löschung von in Österreich registrierten meldenden Plattformbetreibern aus dem zentralen Register (§ 6 Z 16) zu beantragenvorzunehmen, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt: Das Finanzamt Österreich hat die Löschung von in Österreich registrierten meldenden Plattformbetreibern aus dem zentralen Register (Paragraph 6, Ziffer 16,) zu beantragenvorzunehmen, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
Das Finanzamt Österreich hat die Löschung von in Österreich registrierten meldenden Plattformbetreibern aus dem zentralen Register (§ 6 Z 16) zu beantragenvorzunehmen, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt: Das Finanzamt Österreich hat die Löschung von in Österreich registrierten meldenden Plattformbetreibern aus dem zentralen Register (Paragraph 6, Ziffer 16,) zu beantragenvorzunehmen, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt: