§ 109 WTBG 2017 Erlöschen der Berechtigung

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
Allgemeines

Die Berechtigung zur selbständigen Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes erlischt durch

  1. 1.Ziffer einsVerzicht gemäß § 110 oderVerzicht gemäß Paragraph 110, oder
  2. 2.Ziffer 2Widerruf der öffentlichen Bestellung gemäß § 111 oderWiderruf der öffentlichen Bestellung gemäß Paragraph 111, oder
  3. 3.Ziffer 3Widerruf der Anerkennung gemäß § 112 oderWiderruf der Anerkennung gemäß Paragraph 112, oder
  4. 4.Ziffer 4Tod oder
  5. 5.Ziffer 5Auflösung der Gesellschaft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
Allgemeines

Die Berechtigung zur selbständigen Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes erlischt durch

  1. 1.Ziffer einsVerzicht gemäß § 110 oderVerzicht gemäß Paragraph 110, oder
  2. 2.Ziffer 2Widerruf der öffentlichen Bestellung gemäß § 111 oderWiderruf der öffentlichen Bestellung gemäß Paragraph 111, oder
  3. 3.Ziffer 3Widerruf der Anerkennung gemäß § 112 oderWiderruf der Anerkennung gemäß Paragraph 112, oder
  4. 4.Ziffer 4Tod oder
  5. 5.Ziffer 5Auflösung der Gesellschaft.

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