Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die praktische Ausbildung hat an Praktikumsstellen gemäß § 3 Abs. 3 Z 8 zu erfolgen und kann auch in Einrichtungen der Forensik und Veterinärmedizin durchgeführt werden, sofern die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz gewährleistet ist.Die praktische Ausbildung hat an Praktikumsstellen gemäß Paragraph 3, Absatz 3, Ziffer 8, zu erfolgen und kann auch in Einrichtungen der Forensik und Veterinärmedizin durchgeführt werden, sofern die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz gewährleistet ist.
PflichtbereicheIm Rahmen der praktischen Ausbildung sind Untersuchungen und Behandlungen in folgenden Pflichtbereichen qualitätsgesichert vorzubereiten, durchzuführen, auszuwerten sowie die Ergebnisse zu analysieren und hinsichtlich qualitativer Richtlinien zu bewerten:
Die praktische Ausbildung hat an Praktikumsstellen gemäß § 3 Abs. 3 Z 8 zu erfolgen und kann auch in Einrichtungen der Forensik und Veterinärmedizin durchgeführt werden, sofern die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz gewährleistet ist.Die praktische Ausbildung hat an Praktikumsstellen gemäß Paragraph 3, Absatz 3, Ziffer 8, zu erfolgen und kann auch in Einrichtungen der Forensik und Veterinärmedizin durchgeführt werden, sofern die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz gewährleistet ist.
PflichtbereicheIm Rahmen der praktischen Ausbildung sind Untersuchungen und Behandlungen in folgenden Pflichtbereichen qualitätsgesichert vorzubereiten, durchzuführen, auszuwerten sowie die Ergebnisse zu analysieren und hinsichtlich qualitativer Richtlinien zu bewerten: