§ 1 VNEP-V Allgemeine Bestimmungen

Verteilernetzentwicklungsplanverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.06.2026 bis 31.12.9999
Regelungsgegenstand

Diese Verordnung

  1. 1.Ziffer einskonkretisiert das Anzeigeverfahren nach § 119 ElWG bei der Regulierungsbehörde,konkretisiert das Anzeigeverfahren nach Paragraph 119, ElWG bei der Regulierungsbehörde,
  2. 2.Ziffer 2konkretisiert die in § 118 Abs. 3 ElWG enthaltenen Angaben für den Verteilernetzentwicklungsplan, sofern erforderlich differenziert nach Netzebenen,konkretisiert die in Paragraph 118, Absatz 3, ElWG enthaltenen Angaben für den Verteilernetzentwicklungsplan, sofern erforderlich differenziert nach Netzebenen,
  3. 3.Ziffer 3gibt ein einheitliches Format für die Einreichung und Darstellung des Verteilernetzentwicklungsplans vor und
  4. 4.Ziffer 4legt eine Methode zur Bestimmung des Mehrkostenfaktors für die Errichtung und den Betrieb von Erdkabeln fest.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.06.2026 bis 31.12.9999
Regelungsgegenstand

Diese Verordnung

  1. 1.Ziffer einskonkretisiert das Anzeigeverfahren nach § 119 ElWG bei der Regulierungsbehörde,konkretisiert das Anzeigeverfahren nach Paragraph 119, ElWG bei der Regulierungsbehörde,
  2. 2.Ziffer 2konkretisiert die in § 118 Abs. 3 ElWG enthaltenen Angaben für den Verteilernetzentwicklungsplan, sofern erforderlich differenziert nach Netzebenen,konkretisiert die in Paragraph 118, Absatz 3, ElWG enthaltenen Angaben für den Verteilernetzentwicklungsplan, sofern erforderlich differenziert nach Netzebenen,
  3. 3.Ziffer 3gibt ein einheitliches Format für die Einreichung und Darstellung des Verteilernetzentwicklungsplans vor und
  4. 4.Ziffer 4legt eine Methode zur Bestimmung des Mehrkostenfaktors für die Errichtung und den Betrieb von Erdkabeln fest.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten