Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
In den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 20/2026 anhängigen Verfahren ist § 80b in der bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Fassung anzuwenden.In den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle Landesgesetzblatt Nr. 20 aus 2026, anhängigen Verfahren ist Paragraph 80 b, in der bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Fassung anzuwenden.
In den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 20/2026 anhängigen Verfahren ist § 80b in der bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Fassung anzuwenden.In den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle Landesgesetzblatt Nr. 20 aus 2026, anhängigen Verfahren ist Paragraph 80 b, in der bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Fassung anzuwenden.