§ 119y Stmk. BauG

Steiermärkisches Baugesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.02.2026 bis 31.12.9999
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 20/2026Übergangsbestimmung zur Novelle Landesgesetzblatt Nr. 20 aus 2026,

In den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 20/2026 anhängigen Verfahren ist § 80b in der bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Fassung anzuwenden.In den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle Landesgesetzblatt Nr. 20 aus 2026, anhängigen Verfahren ist Paragraph 80 b, in der bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Fassung anzuwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.02.2026 bis 31.12.9999
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 20/2026Übergangsbestimmung zur Novelle Landesgesetzblatt Nr. 20 aus 2026,

In den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 20/2026 anhängigen Verfahren ist § 80b in der bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Fassung anzuwenden.In den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle Landesgesetzblatt Nr. 20 aus 2026, anhängigen Verfahren ist Paragraph 80 b, in der bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Fassung anzuwenden.

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