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Der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zum 3. Abschnitt, § 1 Abs. 2, die §§ 5 und 6 samt Überschriften, § 8 und § 25 Z 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 9/2025§ 24b EU-FinStrZG treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraftseit 24.07.2025 weggefallen. Der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zum 3. Abschnitt, Paragraph eins, Absatz 2,, die Paragraphen 5 und 6 samt Überschriften, Paragraph 8 und Paragraph 25, Ziffer 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2025, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zum 3. Abschnitt, § 1 Abs. 2, die §§ 5 und 6 samt Überschriften, § 8 und § 25 Z 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 9/2025§ 24b EU-FinStrZG treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraftseit 24.07.2025 weggefallen. Der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zum 3. Abschnitt, Paragraph eins, Absatz 2,, die Paragraphen 5 und 6 samt Überschriften, Paragraph 8 und Paragraph 25, Ziffer 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2025, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.