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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Das Strafgericht hat der Waffenbehörde Verurteilungen wegen § 278b bis § 278g oder § 282a StGB mitzuteilen. Das Strafgericht hat der Waffenbehörde Verurteilungen wegen Paragraph 278 b bis Paragraph 278 g, oder Paragraph 282 a, StGB mitzuteilen.
Das Strafgericht hat der Waffenbehörde Verurteilungen wegen § 278b bis § 278g oder § 282a StGB mitzuteilen. Das Strafgericht hat der Waffenbehörde Verurteilungen wegen Paragraph 278 b bis Paragraph 278 g, oder Paragraph 282 a, StGB mitzuteilen.