§ 18 Stmk. HAG 2013 Außerkrafttreten

Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.12.2013 bis 31.12.9999

(1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Hundeabgabegesetz, LGBl. Nr. 24/1950, in der Fassung LGBl. Nr. 56/2006 außer Kraft.

(2) § 5 Abs. 5 dieses Gesetzes tritt mit 1. Jänner 2016 außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 147/2013

Stand vor dem 06.12.2013

In Kraft vom 01.01.2013 bis 06.12.2013

(1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Hundeabgabegesetz, LGBl. Nr. 24/1950, in der Fassung LGBl. Nr. 56/2006 außer Kraft.

(2) § 5 Abs. 5 dieses Gesetzes tritt mit 1. Jänner 2016 außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 147/2013

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