§ 18 Stmk. HAG 2013 Außerkrafttreten

Stmk. HAG 2013 - Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

(1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Hundeabgabegesetz, LGBl. Nr. 24/1950, in der Fassung LGBl. Nr. 56/2006 außer Kraft.

(2) § 5 Abs. 5 dieses Gesetzes tritt mit 1. Jänner 2016 außer Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 147/2013

In Kraft seit 07.12.2013 bis 31.12.9999
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