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vor 1904 | vom 1.Jänner 1973 an |
1904 bis 1907 | vom 1.Jänner 1974 an |
beibei Beamten späterer Geburtsjahrgänge mit der Versetzung oder dem Übertritt in den Ruhestand, frühestens jedoch vom 1.Jänner 1974 an.
Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 22/2002Anmerkung, In der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 22 aus 2002,
vor 1904 | vom 1.Jänner 1973 an |
1904 bis 1907 | vom 1.Jänner 1974 an |
beibei Beamten späterer Geburtsjahrgänge mit der Versetzung oder dem Übertritt in den Ruhestand, frühestens jedoch vom 1.Jänner 1974 an.
Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 22/2002Anmerkung, In der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 22 aus 2002,