§ 9 Stmk. BSG 1979 Inkrafttreten von Novellen

Steiermärkisches Buschenschankgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.07.2016 bis 31.12.9999

(1) Die Neufassung des § 7 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Die Neufassung des § 1 Abs. 1, 5 und 6, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und Abs. 3 erster Satz, § 5 (1) b, § 6 Abs. 4, § 7 Abs. 1 lit. b1 und § 7a tritt mit dem der Kundmachung der Novelle LGBl. Nr. 41/2001 folgenden Tag, das ist der 25. Juli 2001, in Kraft.

(3) Die Neufassung des § 7 Abs. 1 vorletzter Halbsatz durch die Novelle LGBl. Nr. 41/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(4) Die Neufassung des § 1 Abs. 1 erster und dritter Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 11/2003 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. März 2003, in Kraft.

(5) Die Einfügung des § 1 Abs. 1a und die Änderung des § 4 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 34/2013 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. März 2013, in Kraft.

(6) Die Änderung des § 6 Abs. 2 und des § 7 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(7) In der Fassung der Buschenschankgesetz-Novelle 2016, LGBl. Nr. 97/2016, tritt § 1 Abs. 6 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 27. Juli 2016, in Kraft. § 1 Abs. 6 dritter Satz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.

Anm.: in der Fassungn LGBl. Nr. 58/2000, LGBl. Nr. 41/2001, LGBl. Nr. 47/2001, LGBl. Nr. 11/2003, LGBl. Nr. 34/2013, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 97/2016

Stand vor dem 26.07.2016

In Kraft vom 01.10.2013 bis 26.07.2016

(1) Die Neufassung des § 7 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Die Neufassung des § 1 Abs. 1, 5 und 6, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und Abs. 3 erster Satz, § 5 (1) b, § 6 Abs. 4, § 7 Abs. 1 lit. b1 und § 7a tritt mit dem der Kundmachung der Novelle LGBl. Nr. 41/2001 folgenden Tag, das ist der 25. Juli 2001, in Kraft.

(3) Die Neufassung des § 7 Abs. 1 vorletzter Halbsatz durch die Novelle LGBl. Nr. 41/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(4) Die Neufassung des § 1 Abs. 1 erster und dritter Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 11/2003 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. März 2003, in Kraft.

(5) Die Einfügung des § 1 Abs. 1a und die Änderung des § 4 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 34/2013 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. März 2013, in Kraft.

(6) Die Änderung des § 6 Abs. 2 und des § 7 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(7) In der Fassung der Buschenschankgesetz-Novelle 2016, LGBl. Nr. 97/2016, tritt § 1 Abs. 6 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 27. Juli 2016, in Kraft. § 1 Abs. 6 dritter Satz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.

Anm.: in der Fassungn LGBl. Nr. 58/2000, LGBl. Nr. 41/2001, LGBl. Nr. 47/2001, LGBl. Nr. 11/2003, LGBl. Nr. 34/2013, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 97/2016

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