§ 82 L-VBG § 82

Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2011 bis 31.12.9999

(1) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 116/2009 treten in Kraft:

1.

die §§ 63 Abs. 2 und 70b Abs. 3a mit 1. Jänner 2010;

2.

§ 70 Abs. 12 mit 1. Mai 2009.

(2) Die §§ 39 Abs. 1 und 4, 41a Abs. 1 und 7, 66 Abs. 2 und 2a sowie 67 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 50/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.

(3) § 43 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 tritt mit 1. August 2010 in Kraft.

(4) Die §§ 35 Abs 4, 39 Abs 1, 2, und 4, 41b Abs 1 und 70 Abs 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

Stand vor dem 31.05.2011

In Kraft vom 01.08.2010 bis 31.05.2011

(1) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 116/2009 treten in Kraft:

1.

die §§ 63 Abs. 2 und 70b Abs. 3a mit 1. Jänner 2010;

2.

§ 70 Abs. 12 mit 1. Mai 2009.

(2) Die §§ 39 Abs. 1 und 4, 41a Abs. 1 und 7, 66 Abs. 2 und 2a sowie 67 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 50/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.

(3) § 43 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 tritt mit 1. August 2010 in Kraft.

(4) Die §§ 35 Abs 4, 39 Abs 1, 2, und 4, 41b Abs 1 und 70 Abs 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

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