§ 1 NÖ SaG 1974 (weggefallen)

NÖ Sammlungsgesetz 1974

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2026 bis 31.12.9999
Die Veranstaltung von öffentlichen Sammlungen ist mit Ausnahme der in § 3 § 1 NÖbezeichneten Fälle nur mit behördlicher Bewilligung gestattet SaG 1974 seit 31.12.2025 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2025
Die Veranstaltung von öffentlichen Sammlungen ist mit Ausnahme der in § 3 § 1 NÖbezeichneten Fälle nur mit behördlicher Bewilligung gestattet SaG 1974 seit 31.12.2025 weggefallen.

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