§ 102 NÖ LSG Inkrafttreten; Aufhebung bisheriger Vorschriften

NÖ Landwirtschaftliches Schulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.08.2018 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1977 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:

1.

das Niederösterreichische Landwirtschaftliche Schulgesetz, LGBl.Nr. 278/1969 und

2.

das Landwirtschaftliche Schulerhaltungsgesetz, LGBl. 5026–0.

(3) § 21 Abs. 5 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

(4) § 10 Abs. 3 und 5 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 50/2018 treten am 1. September 2018 in Kraft. § 11 Abs. 4 und 5, § 12 Abs. 1, § 13, § 16, § 17 Abs. 3, § 18, § 20, § 53 Abs. 4, § 54 Abs. 1, § 56 Abs. 6 und § 64 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 50/2018 treten am 1. Jänner 2019 in Kraft.

(5) Die NÖ Schülerheim-, Lern- und Arbeitsmittelbeitragsverordnung, LGBl. 5025/3, tritt mit Ablauf des 31. August 2018 außer Kraft.

(6) Das Inhaltsverzeichnis und § 59a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 83/2019 treten am 1. September 2019 in Kraft.

Stand vor dem 17.08.2020

In Kraft vom 05.11.2019 bis 17.08.2020

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1977 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:

1.

das Niederösterreichische Landwirtschaftliche Schulgesetz, LGBl.Nr. 278/1969 und

2.

das Landwirtschaftliche Schulerhaltungsgesetz, LGBl. 5026–0.

(3) § 21 Abs. 5 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

(4) § 10 Abs. 3 und 5 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 50/2018 treten am 1. September 2018 in Kraft. § 11 Abs. 4 und 5, § 12 Abs. 1, § 13, § 16, § 17 Abs. 3, § 18, § 20, § 53 Abs. 4, § 54 Abs. 1, § 56 Abs. 6 und § 64 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 50/2018 treten am 1. Jänner 2019 in Kraft.

(5) Die NÖ Schülerheim-, Lern- und Arbeitsmittelbeitragsverordnung, LGBl. 5025/3, tritt mit Ablauf des 31. August 2018 außer Kraft.

(6) Das Inhaltsverzeichnis und § 59a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 83/2019 treten am 1. September 2019 in Kraft.

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