§ 22 NÖ 1 GVV Gemeindewasserversorgungsverband Amstetten

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.06.2015 bis 31.12.9999

(1) Die von der Verbandsversammlung am 12. November 1987 beschlossene Änderung der Satzung (§ 3, § 5 Abs. 1 bis 3, § 6 Abs. 3 bis 5, § 7 Abs. 1 und 2, § 14 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1988 wirksam.

(2) Das Ausscheiden der Gemeinde Winklarn sowie die von der Verbandsversammlung am 24. November 2014 und von den verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 1, 3, 4 und 5, § 9 Abs. 2 und 4 und § 11 Abs. 3, 4, 5 und 9) wird genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2015 wirksam.

Stand vor dem 11.06.2015

In Kraft vom 01.01.2015 bis 11.06.2015

(1) Die von der Verbandsversammlung am 12. November 1987 beschlossene Änderung der Satzung (§ 3, § 5 Abs. 1 bis 3, § 6 Abs. 3 bis 5, § 7 Abs. 1 und 2, § 14 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1988 wirksam.

(2) Das Ausscheiden der Gemeinde Winklarn sowie die von der Verbandsversammlung am 24. November 2014 und von den verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 1, 3, 4 und 5, § 9 Abs. 2 und 4 und § 11 Abs. 3, 4, 5 und 9) wird genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2015 wirksam.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten