§ 61 NÖ 1 GVV Musikschulverband Hollabrunn

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.06.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Göllersdorf, Grabern, Guntersdorf und Hollabrunn beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Hollabrunn” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.Die von den Gemeinden Göllersdorf, Grabern, Guntersdorf und Hollabrunn beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Hollabrunn” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Die von der Verbandsversammlung am 27. Mai 1993 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1994 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 27. Mai 1993 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1994 wirksam.
  3. (3)Absatz 3,Der Beitritt der Gemeinde Ravelsbach und die von der Verbandsversammlung am 26. März 2003 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Ravelsbach und die von der Verbandsversammlung am 26. März 2003 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.
  4. (4)Absatz 4,Der Beitritt der Gemeinde Wullersdorf und die von der Verbandsversammlung am 3. November 2005 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 und § 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2006 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Wullersdorf und die von der Verbandsversammlung am 3. November 2005 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2 und Paragraph 6, Absatz eins,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2006 wirksam.
  5. (5)Absatz 5,Der Beitritt der Gemeinde Nappersdorf-Kammersdorf und die von der Verbandsversammlung am 20. Oktober 2014 und am 24. November 2014 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 6 Abs. 1 § 17 Abs. 2 und § 19) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2015 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Nappersdorf-Kammersdorf und die von der Verbandsversammlung am 20. Oktober 2014 und am 24. November 2014 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 6, Absatz eins, Paragraph 17, Absatz 2 und Paragraph 19,) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2015 wirksam.
  6. (6)Absatz 6,Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 1. April 2025 beschlossene Änderung der Satzung einschließlich der Namensänderung (§§ 1, 11, 13, 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 1. April 2025 beschlossene Änderung der Satzung einschließlich der Namensänderung (Paragraphen eins,, 11, 13, 14,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.
  7. (7)Absatz 7,Der Übergang des „Gemeindeverbandes der Musikschule Pulkautal“ auf den Gemeindeverband „Musikschulverband Hollabrunn“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 2. April 2026 und am 20. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 3 und 6) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Göllersdorf, Grabern, Guntersdorf, Hollabrunn, Nappersdorf-Kammersdorf, Ravelsbach und Wullersdorf treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Alberndorf im Pulkautal, Hadres, Haugsdorf, Mailberg, Pernersdorf und Seefeld-Kadolz hinzu.Der Übergang des „Gemeindeverbandes der Musikschule Pulkautal“ auf den Gemeindeverband „Musikschulverband Hollabrunn“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 2. April 2026 und am 20. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2, 3 und 6) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Göllersdorf, Grabern, Guntersdorf, Hollabrunn, Nappersdorf-Kammersdorf, Ravelsbach und Wullersdorf treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Alberndorf im Pulkautal, Hadres, Haugsdorf, Mailberg, Pernersdorf und Seefeld-Kadolz hinzu.

Stand vor dem 03.06.2026

In Kraft vom 23.12.2025 bis 03.06.2026
  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Göllersdorf, Grabern, Guntersdorf und Hollabrunn beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Hollabrunn” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.Die von den Gemeinden Göllersdorf, Grabern, Guntersdorf und Hollabrunn beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Hollabrunn” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Die von der Verbandsversammlung am 27. Mai 1993 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1994 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 27. Mai 1993 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1994 wirksam.
  3. (3)Absatz 3,Der Beitritt der Gemeinde Ravelsbach und die von der Verbandsversammlung am 26. März 2003 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Ravelsbach und die von der Verbandsversammlung am 26. März 2003 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph eins,, Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.
  4. (4)Absatz 4,Der Beitritt der Gemeinde Wullersdorf und die von der Verbandsversammlung am 3. November 2005 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 und § 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2006 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Wullersdorf und die von der Verbandsversammlung am 3. November 2005 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2 und Paragraph 6, Absatz eins,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2006 wirksam.
  5. (5)Absatz 5,Der Beitritt der Gemeinde Nappersdorf-Kammersdorf und die von der Verbandsversammlung am 20. Oktober 2014 und am 24. November 2014 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 6 Abs. 1 § 17 Abs. 2 und § 19) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2015 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Nappersdorf-Kammersdorf und die von der Verbandsversammlung am 20. Oktober 2014 und am 24. November 2014 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 6, Absatz eins, Paragraph 17, Absatz 2 und Paragraph 19,) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2015 wirksam.
  6. (6)Absatz 6,Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 1. April 2025 beschlossene Änderung der Satzung einschließlich der Namensänderung (§§ 1, 11, 13, 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 1. April 2025 beschlossene Änderung der Satzung einschließlich der Namensänderung (Paragraphen eins,, 11, 13, 14,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2025 wirksam.
  7. (7)Absatz 7,Der Übergang des „Gemeindeverbandes der Musikschule Pulkautal“ auf den Gemeindeverband „Musikschulverband Hollabrunn“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 2. April 2026 und am 20. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 3 und 6) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Göllersdorf, Grabern, Guntersdorf, Hollabrunn, Nappersdorf-Kammersdorf, Ravelsbach und Wullersdorf treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Alberndorf im Pulkautal, Hadres, Haugsdorf, Mailberg, Pernersdorf und Seefeld-Kadolz hinzu.Der Übergang des „Gemeindeverbandes der Musikschule Pulkautal“ auf den Gemeindeverband „Musikschulverband Hollabrunn“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 2. April 2026 und am 20. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2, 3 und 6) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Göllersdorf, Grabern, Guntersdorf, Hollabrunn, Nappersdorf-Kammersdorf, Ravelsbach und Wullersdorf treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Alberndorf im Pulkautal, Hadres, Haugsdorf, Mailberg, Pernersdorf und Seefeld-Kadolz hinzu.

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