§ 102 NÖ 1 GVV (weggefallen)

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.08.2026 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Altenmarkt an der Triesting, Berndorf, Furth an der Triesting, Hernstein, Hirtenberg, Pottenstein und Weißenbach an der Triesting beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Triestingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am§ 102 NÖ 1 GVV seit 10.08.2026 weggefallen. Jänner 1994 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Enzesfeld-Lindabrunn und die von der Verbandsversammlung am 17. März 1994 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Z 5, § 9) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1995 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 7. November 2005 beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 1 und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2006 wirksam.

Stand vor dem 10.08.2026

In Kraft vom 01.01.2015 bis 10.08.2026
(1) Die von den Gemeinden Altenmarkt an der Triesting, Berndorf, Furth an der Triesting, Hernstein, Hirtenberg, Pottenstein und Weißenbach an der Triesting beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Triestingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am§ 102 NÖ 1 GVV seit 10.08.2026 weggefallen. Jänner 1994 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Enzesfeld-Lindabrunn und die von der Verbandsversammlung am 17. März 1994 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Z 5, § 9) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1995 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 7. November 2005 beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 1 und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2006 wirksam.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten