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(2) Der Beitritt der Gemeinde Enzesfeld-Lindabrunn und die von der Verbandsversammlung am 17. März 1994 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Z 5, § 9) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1995 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 7. November 2005 beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 1 und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2006 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Enzesfeld-Lindabrunn und die von der Verbandsversammlung am 17. März 1994 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Z 5, § 9) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1995 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 7. November 2005 beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 1 und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2006 wirksam.