§ 150 NÖ 1 GVV Musikschulverband Heidenreichstein

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.04.2026 bis 31.12.9999
(1) Die von den Gemeinden Heidenreichstein, Amaliendorf-Aalfang und Eggern beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Heidenreichstein” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinden Eisgarn, Haugschlag, Litschau und Reingers sowie die von der Verbandsversammlung am 19. Dezember 2016 und am 20. Juli 2017 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2 und 3 Abs. 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2018 wirksam.

  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Heidenreichstein, Amaliendorf-Aalfang und Eggern beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Heidenreichstein” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinden Eisgarn, Haugschlag, Litschau und Reingers sowie die von der Verbandsversammlung am 19. Dezember 2016 und am 20. Juli 2017 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2 und 3 Abs. 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2018 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Eisgarn, Haugschlag, Litschau und Reingers sowie die von der Verbandsversammlung am 19. Dezember 2016 und am 20. Juli 2017 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen 2 und 3 Absatz 2,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2018 wirksam.
  3. (3)Absatz 3,Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Amaliendorf-Aalfang, Eggern, Eisgarn, Haugschlag, Heidenreichstein, Litschau und Reingers, sowie von der Verbandsversammlung am 12. Mai 2025 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Musikschulverband Heidenreichstein“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Oberes Waldviertel“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.

Stand vor dem 01.04.2026

In Kraft vom 19.12.2017 bis 01.04.2026
(1) Die von den Gemeinden Heidenreichstein, Amaliendorf-Aalfang und Eggern beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Heidenreichstein” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinden Eisgarn, Haugschlag, Litschau und Reingers sowie die von der Verbandsversammlung am 19. Dezember 2016 und am 20. Juli 2017 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2 und 3 Abs. 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2018 wirksam.

  1. (1)Absatz eins,Die von den Gemeinden Heidenreichstein, Amaliendorf-Aalfang und Eggern beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Heidenreichstein” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
  2. (2)Absatz 2,Der Beitritt der Gemeinden Eisgarn, Haugschlag, Litschau und Reingers sowie die von der Verbandsversammlung am 19. Dezember 2016 und am 20. Juli 2017 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2 und 3 Abs. 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2018 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Eisgarn, Haugschlag, Litschau und Reingers sowie die von der Verbandsversammlung am 19. Dezember 2016 und am 20. Juli 2017 beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen 2 und 3 Absatz 2,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2018 wirksam.
  3. (3)Absatz 3,Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Amaliendorf-Aalfang, Eggern, Eisgarn, Haugschlag, Heidenreichstein, Litschau und Reingers, sowie von der Verbandsversammlung am 12. Mai 2025 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Musikschulverband Heidenreichstein“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Oberes Waldviertel“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.

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