Kärntner Bauansuchenverordnung - K-BAV (K-BASV) Fundstelle (weggefallen)

Kärntner Bauansuchenverordnung - K-BAV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.07.2022 bis 31.12.9999
Verordnung der Landesregierung vom 25. September 2012, mit der die Kärntner Bauansuchenverordnung - K-BAV (K-BAVBASV) erlassen wird
StF: LGBl Nr 98/2012

Änderung

LGBl Nr 102/2012 (DFB)

§ 1 Antrag

§ 2 Eigentumsnachweis

§ 3 Anrainerverzeichnis

§ 4 Zusatzbelege

§ 5 Technische Belege

§ 6 Errichtung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen

§ 7 Verbindung zu einer öffentlichen Fahrstraße

§ 8 Änderungen von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen

§ 9 Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen

§ 10 Abbruch

§ 11 Feuerungsanlagen

§ 12 Schlussbestimmungen

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß §§ 9 bis 12 und 15 AbsFundstelle seit 13.07.2022 weggefallen. 2 der Kärntner Bauordnung 1996 – K-BO 1996, LGBl. Nr. 62/1996, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 89/2012, wird verordnet:

Stand vor dem 13.07.2022

In Kraft vom 01.10.2012 bis 13.07.2022
Verordnung der Landesregierung vom 25. September 2012, mit der die Kärntner Bauansuchenverordnung - K-BAV (K-BAVBASV) erlassen wird
StF: LGBl Nr 98/2012

Änderung

LGBl Nr 102/2012 (DFB)

§ 1 Antrag

§ 2 Eigentumsnachweis

§ 3 Anrainerverzeichnis

§ 4 Zusatzbelege

§ 5 Technische Belege

§ 6 Errichtung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen

§ 7 Verbindung zu einer öffentlichen Fahrstraße

§ 8 Änderungen von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen

§ 9 Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen

§ 10 Abbruch

§ 11 Feuerungsanlagen

§ 12 Schlussbestimmungen

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß §§ 9 bis 12 und 15 AbsFundstelle seit 13.07.2022 weggefallen. 2 der Kärntner Bauordnung 1996 – K-BO 1996, LGBl. Nr. 62/1996, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 89/2012, wird verordnet:

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