§ 20 Oö. LB 1977 (weggefallen)

Oö. Landwirtschaftliche Betriebsratsfondsverordnung 1977

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 20

In den Fällen des § 19 ist auf die Durchführung der Vermögensübertragung durch die Landarbeiterkammer für Oberösterreich § 15 sinngemäß anzuwenden. LB 1977 seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 21.12.1977 bis 31.12.2019
§ 20

In den Fällen des § 19 ist auf die Durchführung der Vermögensübertragung durch die Landarbeiterkammer für Oberösterreich § 15 sinngemäß anzuwenden. LB 1977 seit 31.12.2019 weggefallen.

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