§ 14 Bgld. KG 1989 Inkrafttreten,

Bgld. Kanalanschlußgesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.2014 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 31. März 1990 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.

das Gesetz vom 18. Oktober 1966, LGBl. Nr. 8/1967 i.d.F. LGBl. Nr. 25/1967, über die Verpflichtung zum Anschluß an öffentliche Kanalisationsanlagen und die Art ihrer Benützung (Bgld. Kanalanschlußgesetz).

2.

§ 30 der Bgld. Bauordnung, LGBl. Nr. 13/1970.

(3) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft.

(4) § 11 Abs. 4 und 5 sowie § 12 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfällt § 11 Abs. 3.

(5) § 1 Abs. 2, 5, 6, 7 und 8, § 2 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 6 sowie die Änderung der Überschrift zu § 14 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 80/2013, treten mit 2. Jänner 2014 in Kraft.

Stand vor dem 01.01.2014

In Kraft vom 19.12.2013 bis 01.01.2014

(1) Dieses Gesetz tritt mit 31. März 1990 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.

das Gesetz vom 18. Oktober 1966, LGBl. Nr. 8/1967 i.d.F. LGBl. Nr. 25/1967, über die Verpflichtung zum Anschluß an öffentliche Kanalisationsanlagen und die Art ihrer Benützung (Bgld. Kanalanschlußgesetz).

2.

§ 30 der Bgld. Bauordnung, LGBl. Nr. 13/1970.

(3) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft.

(4) § 11 Abs. 4 und 5 sowie § 12 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfällt § 11 Abs. 3.

(5) § 1 Abs. 2, 5, 6, 7 und 8, § 2 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 6 sowie die Änderung der Überschrift zu § 14 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 80/2013, treten mit 2. Jänner 2014 in Kraft.

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