§ 12 Bgld. KG 1989 Dingliche Wirkung von Bescheiden und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen

Bgld. KG 1989 - Bgld. Kanalanschlußgesetz 1989

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.05.2024

Allen Bescheiden und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen nach diesem Gesetz - ausgenommen jenen nach § 10 - kommt insoferne dingliche Wirkung zu, als daraus erwachsene Rechte auch vom Rechtsnachfolger im Eigentum geltend gemacht werden können und daraus erwachsene Pflichten auch vom Rechtsnachfolger im Eigentum zu erfüllen sind.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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