§ 12 Bgld. KG 1989 Dingliche Wirkung von Bescheiden und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen

Bgld. Kanalanschlußgesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Allen Bescheiden und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen nach diesem Gesetz - ausgenommen jenen nach § 10 - kommt insoferne dingliche Wirkung zu, als daraus erwachsene Rechte auch vom Rechtsnachfolger im Eigentum geltend gemacht werden können und daraus erwachsene Pflichten auch vom Rechtsnachfolger im Eigentum zu erfüllen sind.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 31.03.1990 bis 31.12.2013

Allen Bescheiden und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen nach diesem Gesetz - ausgenommen jenen nach § 10 - kommt insoferne dingliche Wirkung zu, als daraus erwachsene Rechte auch vom Rechtsnachfolger im Eigentum geltend gemacht werden können und daraus erwachsene Pflichten auch vom Rechtsnachfolger im Eigentum zu erfüllen sind.

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