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(2) Die §§ 5 und 7 treten mit 1. September 2010 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 6 und 7 Abs. 2 und 3 des Tiroler Grundsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 20/2006, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 9/2010, außer Kraft.
(3) § 27 Abs. 5 tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft.
(4) § 21 tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.
(2) Die §§ 5 und 7 treten mit 1. September 2010 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 6 und 7 Abs. 2 und 3 des Tiroler Grundsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 20/2006, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 9/2010, außer Kraft.
(3) § 27 Abs. 5 tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft.
(4) § 21 tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.