Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Lautet die Entscheidung des Schiedsgremiums darauf, dass die beantragte Beweisaufnahme gesetzwidrig ist oder gegen verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstößt oder nicht geeignet ist, einen Beitrag zur Ermittlung des für den Untersuchungsgegenstand maßgeblichen Sachverhaltes zu leisten, ist das Verlangen unwirksam. Die Entscheidung ist binnen zwei Wochen nach Anrufung zu treffen. Kann die Entscheidung auf Grund des zu bewältigenden Arbeitsaufwandes nicht innerhalb dieser Frist getroffen werden, verlängert sich die Frist um eine Woche. Die Entscheidung des Schiedsgremiums ist kein Bescheid und nicht anfechtbar.
Lautet die Entscheidung des Schiedsgremiums darauf, dass die beantragte Beweisaufnahme gesetzwidrig ist oder gegen verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstößt oder nicht geeignet ist, einen Beitrag zur Ermittlung des für den Untersuchungsgegenstand maßgeblichen Sachverhaltes zu leisten, ist das Verlangen unwirksam. Die Entscheidung ist binnen zwei Wochen nach Anrufung zu treffen. Kann die Entscheidung auf Grund des zu bewältigenden Arbeitsaufwandes nicht innerhalb dieser Frist getroffen werden, verlängert sich die Frist um eine Woche. Die Entscheidung des Schiedsgremiums ist kein Bescheid und nicht anfechtbar.