§ 7 Bgld. TMV Schlussbestimmung

Bgld. Tiermaterialienverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.07.2013 bis 31.12.9999

(1) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland über die Verwertung tierischer Abfälle (Tierkörperverwertungsverordnung), LGBl. Nr. 41/1999, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 3/2003, außer Kraft.

(2) §§ 1, 2 Abs. 1, 2 und 4 Z 2 und § 4 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 40/2013 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 08.07.2013

In Kraft vom 15.07.2004 bis 08.07.2013

(1) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland über die Verwertung tierischer Abfälle (Tierkörperverwertungsverordnung), LGBl. Nr. 41/1999, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 3/2003, außer Kraft.

(2) §§ 1, 2 Abs. 1, 2 und 4 Z 2 und § 4 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 40/2013 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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