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(1) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland über die Verwertung tierischer Abfälle (Tierkörperverwertungsverordnung), LGBl. Nr. 41/1999, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 3/2003, außer Kraft.
(2) §§ 1, 2 Abs. 1, 2 und 4 Z 2 und § 4 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 40/2013 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(1) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland über die Verwertung tierischer Abfälle (Tierkörperverwertungsverordnung), LGBl. Nr. 41/1999, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 3/2003, außer Kraft.
(2) §§ 1, 2 Abs. 1, 2 und 4 Z 2 und § 4 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 40/2013 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.