§ 20 TGHKG 2013 (weggefallen)

Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013 – TGHKG 2013, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.07.2022 bis 31.12.9999
Die Landesregierung hat durch Verordnung nähere Bestimmungen über eine verpflichtende automationsunterstützte Sammlung der im Rahmen der Inbetriebnahme und der wiederkehrenden Prüfungen von Anlagen nach § 1 Abs. 1 lit§ 20 TGHKG 2013 seit 14.07.2022 weggefallen. a erhobenen Daten sowie über die zur Erfüllung der in diesem Gesetz geregelten Aufgaben erforderlichen Zugriffsberechtigungen auf diese zu erlassen.

Stand vor dem 14.07.2022

In Kraft vom 01.01.2014 bis 14.07.2022
Die Landesregierung hat durch Verordnung nähere Bestimmungen über eine verpflichtende automationsunterstützte Sammlung der im Rahmen der Inbetriebnahme und der wiederkehrenden Prüfungen von Anlagen nach § 1 Abs. 1 lit§ 20 TGHKG 2013 seit 14.07.2022 weggefallen. a erhobenen Daten sowie über die zur Erfüllung der in diesem Gesetz geregelten Aufgaben erforderlichen Zugriffsberechtigungen auf diese zu erlassen.

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