§ 56 Bgld. PflSchG 1995 Präsidentin oder Präsident der Bildungsdirektion

Burgenländisches Pflichtschulgesetz 1995

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.9999

(1) VorDie Landeshauptfrau oder der Erlassung von Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes istLandeshauptmann steht der Landesschulrat Bildungsdirektion als Präsident vor.

(Kollegium2) zu hören. Solche Verordnungen können bereits vonDie Funktion der Präsidentin oder des Präsidenten der Bildungsdirektion beginnt mit dem der Kundmachung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2018 folgenden Tag an erlassen werden, sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten der ihr jeweils zugrundeliegenden Bestimmung dieses Gesetzes in Kraft gesetzt werden. Verordnungen zur Festsetzung von Schulsprengeln gemäß § 38 Abs. 7 können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werdenMonatsersten.

(2) Beziehen sich die auf Grund des Abschnittes IV zu erlassenden Verordnungen nur auf einzelne Schulen, so sind sie abweichend von den sonst geltenden Bestimmungen über die Kundmachung solcher Verordnungen durch Anschlag in der betreffenden Schule kundzumachen. Sie treten, soweit darin nicht anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Tages des Anschlages in der Schule in Kraft. Die Erziehungsberechtigten der Schüler sind in geeigneter Weise auf diese Kundmachung hinzuweisen.

Stand vor dem 31.08.2018

In Kraft vom 01.09.2012 bis 31.08.2018

(1) VorDie Landeshauptfrau oder der Erlassung von Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes istLandeshauptmann steht der Landesschulrat Bildungsdirektion als Präsident vor.

(Kollegium2) zu hören. Solche Verordnungen können bereits vonDie Funktion der Präsidentin oder des Präsidenten der Bildungsdirektion beginnt mit dem der Kundmachung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2018 folgenden Tag an erlassen werden, sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten der ihr jeweils zugrundeliegenden Bestimmung dieses Gesetzes in Kraft gesetzt werden. Verordnungen zur Festsetzung von Schulsprengeln gemäß § 38 Abs. 7 können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werdenMonatsersten.

(2) Beziehen sich die auf Grund des Abschnittes IV zu erlassenden Verordnungen nur auf einzelne Schulen, so sind sie abweichend von den sonst geltenden Bestimmungen über die Kundmachung solcher Verordnungen durch Anschlag in der betreffenden Schule kundzumachen. Sie treten, soweit darin nicht anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Tages des Anschlages in der Schule in Kraft. Die Erziehungsberechtigten der Schüler sind in geeigneter Weise auf diese Kundmachung hinzuweisen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten