§ 16 Bgld. VerlautG 2015

Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 29. Oktober 1990 über Verlautbarungen im Burgenland, LGBl. Nr. 17/1991, außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2022

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2022
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 29. Oktober 1990 über Verlautbarungen im Burgenland, LGBl. Nr. 17/1991, außer Kraft.

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