§ 16 Bgld. VerlautG 2015 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2025 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 29. Oktober 1990 über Verlautbarungen im Burgenland, LGBl. Nr. 17/1991, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 29. Oktober 1990 über Verlautbarungen im Burgenland, Landesgesetzblatt Nr. 17 aus 1991,, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3Das Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1, Ia. Abschnitt, §§ 11, 12 Abs. 1 und 3, § 13 Abs. 2a sowie § 15 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.Das Inhaltsverzeichnis, Paragraph 2, Absatz 3,, Paragraph 3, Absatz 2,, Paragraph 4, Absatz eins,, römisch eins a. Abschnitt, Paragraphen 11,, 12 Absatz eins und 3, Paragraph 13, Absatz 2 a, sowie Paragraph 15, Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 72 aus 2022, treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4§ 3 Abs. 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025 tritt mit 1. September 2025 in Kraft.Paragraph 3, Absatz 6, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2025, tritt mit 1. September 2025 in Kraft.

Stand vor dem 31.08.2025

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.08.2025
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 29. Oktober 1990 über Verlautbarungen im Burgenland, LGBl. Nr. 17/1991, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 29. Oktober 1990 über Verlautbarungen im Burgenland, Landesgesetzblatt Nr. 17 aus 1991,, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3Das Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1, Ia. Abschnitt, §§ 11, 12 Abs. 1 und 3, § 13 Abs. 2a sowie § 15 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.Das Inhaltsverzeichnis, Paragraph 2, Absatz 3,, Paragraph 3, Absatz 2,, Paragraph 4, Absatz eins,, römisch eins a. Abschnitt, Paragraphen 11,, 12 Absatz eins und 3, Paragraph 13, Absatz 2 a, sowie Paragraph 15, Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 72 aus 2022, treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
  4. (4)Absatz 4§ 3 Abs. 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025 tritt mit 1. September 2025 in Kraft.Paragraph 3, Absatz 6, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2025, tritt mit 1. September 2025 in Kraft.

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