§ 6 B-GeOA Organisationshandbuch

Geschäftsordnung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999

Für jede Abteilung ist ein Organisationshandbuch zu erstellen. Im Organisationshandbuch werden die Aufbauorganisation der Abteilung abgebildet sowie die Aufgaben und Befugnisse aller in der Abteilung Tätigen ausgewiesen. Im Organisationshandbuch sind insbesondere auszuweisen:

1.

die Aufgaben der Abteilung sowie allfälliger weiterer Gliederungseinheiten (zB Hauptreferate, Referate) und allfälliger nachgeordneter Dienststellen und Außenstellen,

2.

die Gliederung der Abteilung samt allfälligen in der Abteilung bestehenden weiteren Gliederungseinheiten (zB Hauptreferate, Referate) sowie allfälligen nachgeordneten Dienststellen und Außenstellen,

3.

die Leitung der allfälligen weiteren Gliederungseinheiten (zB Hauptreferate, Referate) sowie allfälligen nachgeordneten Dienststellen und Außenstellen,

4.

Weisungsbefugnisse,

5.

Zeichnungsbefugnisse,

6.

sonstige organisatorische Regelungen,

7.

die Befugnisse und Verantwortungsbereiche der Leiter der weiteren Gliederungseinheiten (zB Hauptreferate, Referate) sowie allfälliger nachgeordneter Dienststellen und Außenstellen.,

Sofern auf Grund der Aufgabenstellung oder der Größe der Abteilung ein eigenes Internes Kontrollsystem (IKS) notwendig ist oder vorgeschrieben wird, ist dieses im Organisationshandbuch darzustellen.

8.

Vorbehalte gem. § 4a Abs. 4.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.12.2019

Für jede Abteilung ist ein Organisationshandbuch zu erstellen. Im Organisationshandbuch werden die Aufbauorganisation der Abteilung abgebildet sowie die Aufgaben und Befugnisse aller in der Abteilung Tätigen ausgewiesen. Im Organisationshandbuch sind insbesondere auszuweisen:

1.

die Aufgaben der Abteilung sowie allfälliger weiterer Gliederungseinheiten (zB Hauptreferate, Referate) und allfälliger nachgeordneter Dienststellen und Außenstellen,

2.

die Gliederung der Abteilung samt allfälligen in der Abteilung bestehenden weiteren Gliederungseinheiten (zB Hauptreferate, Referate) sowie allfälligen nachgeordneten Dienststellen und Außenstellen,

3.

die Leitung der allfälligen weiteren Gliederungseinheiten (zB Hauptreferate, Referate) sowie allfälligen nachgeordneten Dienststellen und Außenstellen,

4.

Weisungsbefugnisse,

5.

Zeichnungsbefugnisse,

6.

sonstige organisatorische Regelungen,

7.

die Befugnisse und Verantwortungsbereiche der Leiter der weiteren Gliederungseinheiten (zB Hauptreferate, Referate) sowie allfälliger nachgeordneter Dienststellen und Außenstellen.,

Sofern auf Grund der Aufgabenstellung oder der Größe der Abteilung ein eigenes Internes Kontrollsystem (IKS) notwendig ist oder vorgeschrieben wird, ist dieses im Organisationshandbuch darzustellen.

8.

Vorbehalte gem. § 4a Abs. 4.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten