1Absatz einsWer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung1.Ziffer einseine Person tötet § 75 odereine Person tötet Paragraph 75,... mehr lesen...
1Absatz einsWer wissentlich im Inland während eines Krieges oder eines bewaffneten Konfliktes, an denen die Republik Österreich nicht beteiligt ist, oder bei unmittelbar drohender Gefahr ... mehr lesen...
1Absatz einsDer Täter ist in den Fällen der §§ 316 und 317 nur mit Ermächtigung der Bundesregierung zu verfolgen.Der Täter ist in den Fällen der Paragraphen ... mehr lesen...
§ 317.Paragraph 317, Wer auf eine Art, daß die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise eine Fahne oder ein Hoheitszeichen eines fremden Staates ... mehr lesen...
1Absatz einsWer es im Inland unternimmt § 242 Abs. 2, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung eines fremden Staates zu ändern oder ein zu einem fremden Staat geh... mehr lesen...
§ 313.Paragraph 313, Wird eine auch sonst mit Strafe bedrohte vorsätzliche Handlung von einem Beamten unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenhe... mehr lesen...
1Absatz einsWer als Amtsträger nach § 74 Abs. 1 Z 4a lit. b oder c, auf Veranlassung eines solchen Amtsträgers oder mit ausdrücklichem oder stillschweigendem... mehr lesen...
1Absatz einsEin Beamter, der einem Gefangenen oder einem sonst auf behördliche Anordnung Verwahrten, der seiner Gewalt unterworfen ist oder zu dem er dienstlich Zugang hat, körperliche od... mehr lesen...
§ 311.Paragraph 311, Ein Beamter, der in einer öffentlichen Urkunde, deren Ausstellung in den Bereich seines Amtes fällt, ein Recht, ein Rechtsverhältnis oder eine Tatsache... mehr lesen...
1Absatz einsEin Bediensteter oder Beauftragter eines Unternehmens, der im geschäftlichen Verkehr für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung einer Rechtshandlung von einem anderen f... mehr lesen...